Hausordnung Schlieren

Hausordnung ÜK-Zentrum Drogist/in EFZ

Labor-Räumlichkeiten, Wagistrasse 27a, 8952 Schlieren
1. Zutrittsberechtigungen
Alle Schüler besammeln sich 8:25 Uhr vor dem Eingang. Sie werden dort von der Lehrperson in Empfang genommen und in den Unterrichtsraum geführt. Das Verlassen des Gebäudes während der Pause und am Mittag ist möglich. Der erneute Eintrittszeitpunkt nach der Pause wird zeitlich mit der Lehrperson bestimmt. Den Lernenden ist der Zutritt in die Räumlichkeiten ohne die Lehrperson nicht möglich.

2. Verhalten innerhalb den Räumlichkeiten
Während des Aufenthaltes innerhalb der Räumlichkeiten ist auf die anderen Firmen/Personen Rücksicht zu nehmen, insbesondere ist auf die Vermeidung von Lärm in den Gängen zu achten. Ein Aufenthalt in den Gängen ist auf ein Minimum zu beschränken und es darf nur der direkte Gang vom Eingang zum Labor/Schulungsraum benutzt werden; das Betreten des Ganges für den Zutritt zu den anderen Räumlichkeiten ist untersagt. Nach dem Ende des Unterrichtes sind die Räumlichkeiten zu verlassen.

3. Benützung der internen Cafeteria
Es ist erlaubt die interne Cafeteria zu benützen. Gebrauchtes Geschirr und Besteck sind gewaschen wieder zu versorgen und Tische sind nach Gebrauch abzuwischen und sauber zu verlassen. Bei Beschädigungen, Defekten von Geräten, etc. ist die Lehrperson zu informieren.

4. Sachbeschädigungen
Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Sachbeschädigung wird die fehlbare Person zur Verantwortung gezogen. Schäden sind sofort dem Lehrer oder dem Hausdienst zu melden.

5. Verhalten im Laborraum
Essen und Trinken ist im Labor untersagt. Besondere Aufmerksamkeit im Labor gilt der Stromzuführung. Alle Gerätschaften sind am Ende des Tages ausgeschaltet. Alle Stromstecker sind ausgezogen.

6. Verhalten im Theorieraum
Mit dem Einverständnis der Lehrperson darf im Theoriezimmer gegessen und getrunken werden.

7. Diebstahl
Die ÜK Organisation übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Entwendung. Wertgegenstände und Bargeld sind sorgfältig aufzubewahren.

8. Parkplätze
Für Lernende stehen auf dem gesamten Areal keine Parkplätze zur Verfügung.

9. Not- und Zwischenfälle / Alarm
Bei Not- oder allgemeinen Zwischenfällen ist die Lehrperson zu informieren, welche die Information bei Bedarf an die Verantwortlichen der TFS weiterleitet. Im Alarmfall ist gemäss Merkblatt „Zwischenfälle“ vorzugehen und den Anweisungen der Sicherheitsverantwortlichen Folge zu leisten.

10. Verstösse
Verstösse gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet.

DROGISTENVERBAND Sektion Zürich und Schaffhausen
Diese Hausordnung wird auf den 18.8.2014 per Beschluss der ÜK Organisation vom 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt.